Update vom 24.03.2025: Spezialtaxonomien für Zahlungsinstitute und Versicherungen verfügbar

Zahlungsdienstleister, die nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute (RechZahlV) bilanzieren müssen, sowie Versicherungen, die nach der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung (RechVersV) bilanzieren, benötigen dafür spezielle Formulare (Spezialtaxonomien).

Diese Formblätter sind nun in eBilanz+ verfügbar und können sowohl für die Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt als auch für die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger oder im Unternehmensregister genutzt werden.