Ab sofort steht für Unternehmen, die nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) bilanzieren, die benötigte Spezialtaxonomie (Bankentaxonomie) zur Verfügung.
Die Auswahl kann im jeweiligen Unternehmen getroffen werden. Zur Verfügung stehen dann die Berichtsbestandteile:
- Bilanz gemäß RechKredV
- Gewinn- und Verlustrechnung gemäß RechKredV Formblatt 3 in der Staffelform
- Anlagenspiegel