Das für ELSTER zuständige Bayerische Landesamt für Steuern hat angekündigt, dass die Rückübermittlung geänderter E-Bilanzen durch die Finanzämter voraussichtlich ab Dezember 2025 sukzessive eingeführt wird.
Was bedeutet das für Sie konkret?
Das Finanzamt kann künftig Änderungen an Ihrer eingereichten E-Bilanz vornehmen und Ihnen diese zur Prüfung und ggf. Korrektur elektronisch zurücksenden.
Mit eBilanz+ wird es möglich sein, solche Korrekturbilanzen direkt abzurufen und die vorgenommenen Änderungen transparent nachzuvollziehen.
Bitte beachten Sie: Die Umsetzung erfolgt jeweils landesweise, sodass die Funktion in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten bereitstehen wird. Spätestens zum 30.09.2026 sollen alle Bundesländer angeschlossen sein.
Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden und informieren Sie rechtzeitig über die nächsten Schritte, sobald der Abruf von Korrekturbilanzen in Ihrem Bundesland möglich ist.