Hallo - ich habe eine Spardosen-GmbH in der ich nur wenige Geschäftsvorfälle habe, i. W.:
- Wertpapier An- und Verkauf (Aktien, ETFs, Futures, Optionen)
- Dividendeneinnahmen
- Indirekte Koste (Büromaterial, Steuerberater etc.)
- Girokontoführung
Bei der Überleitung habe ich nur eine Position korrigiert, das waren Rückstellungen für offene (verkaufte) Optionen, die ich lt. HGB als Kosten buchen darf, nicht jedoch steuerlich.
Weiß jemand, ob ich auch bei Gewinnen und Verlusten aus Aktien und ETFs oder für andere Posten bei der Überleitung etwas korrigieren muss? Danke vorab!
edit es geht um die Überleitungsrechnung von Handels- nach Steuerbilanz