Ich bin Geschäftsführer/Gesellschafter einer UG und bin was das Ganze Thema Steuern angeht noch ein echter Laie und hoffe, dass ist jetzt keine blöde Frage.
Und zwar habe ich mich gefragt, welche Daten bei einem Jahresabschluss über ebilanzplus.de ans Finanzamt übermittelt werden. Ich habe bereits eine Bilanz über diese Platform erstellt (über einen Lexoffice-Import) und bin jetzt beim letzten Schritt, um die Daten ans Finanzamt (über Elster) zu übermitteln.
In meinem Elster Account kann ich folgende Forumlare anlegen:
mit unserer Lösung können Sie die steuerliche E-Bilanz als Teil des Jahresabschlusses an das Finanzamt übermitteln. Anschließend besteht die Möglichkeit, die Daten für die handelsrechtliche Offenlegung im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister zu exportieren.
Bitte beachten Sie, dass die Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen eigenständige Formulare sind, die Sie zusätzlich in „Mein ELSTER“ ausfüllen müssen. Ein direkter Datenaustausch zwischen einer E-Bilanz-Software wie eBilanz+ und „Mein ELSTER“ ist weder vorgesehen noch technisch möglich.
Guten Tag, ich stehe vor dem gleichen Problem. Ich moechte die Schluss-Bilanz nach Auflösung meiner GmbH an das Finanzamt übertragen. Wenn ich die Dokumente zur UST, Körperschafts- und Gewerbesteuer etc. via Elster übertrage, reicht dann das, was ich bei eBilanzPlus an Daten eingebe für eine vollständige Bilanz aus oder fehlen dann noch Daten? Mir erscheint das dann als vollständig.
ja, das ist korrekt. Die Daten, die Sie in eBilanz+ eingeben und übermitteln, stellen die vollständige E-Bilanz für das Finanzamt dar – auch im Fall einer Auflösung bzw. Schlussbilanz.
Die Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer etc.) werden davon getrennt betrachtet und müssen zusätzlich über „Mein ELSTER“ eingereicht werden. Diese sind nicht Bestandteil der E-Bilanz selbst.
Bitte beachten Sie, dass wir als Softwareanbieter keine verbindliche Aussage zu den im Einzelfall erforderlichen Erklärungen treffen dürfen. Im Zweifel empfiehlt sich eine kurze Rücksprache mit Ihrem Finanzamt.