Generelles + Eintragung Salden

Hallo eBilanz+,

danke für Eure gute Software. Wir werden demnächst unsere Bilanzmeldung für unsere Kleinst-GmbH selbst machen.

Folgende Fragen zur Handhabung in eBilanz+:

  1. Was hat es mit der Frage zur Ergebnisverwendung auf sich (JÜ- vs Bilanzausweisung)? Wir werden den Gewinn in der GmbH belassen. Beim JÜ-Verfahren hätten wir einfach u.a. die GuV Salden eingetragen und im Folgejahr dann bei uns den Gewinn umgebucht auf SRK03-Konto 0860. Wäre unser Vorgehen mit eBilanz+ “verträglich”? (bzw. was wäre der Vorteil einer Bilanzausweisung?)

  2. Beim Betriebsvermögensvergleich würden wir noch Kapitalzuführungen bzw. Eigenkapital des Vorjahres eintragen - das wird (zumindest beim ersten upload) nicht automatisch aus der Saldeneingabe gefüllt. Haben wir so das richtig verstanden bzw. gibt es da noch was zu beachten?

  3. Gibt es einen Grund warum nach Auswahl der Kleinst-Kapitalgesellschaft in den Anfangseinstellungen standardmäßig “Anlagenspiegel” & “Kontensalden” bei den Bestandteilen mit ausgewählt ist? Notwendig für das FA wäre es mE ja nicht.

  4. Gewerbesteuer (Konto 4320) & beschränkt abziehbare Betriebsausgaben (4650/4654) werden ja auf den handelsrechtlichen Gewinn durch eBilanz+ hinzugerechnet. Kurze Verständnisfrage: Was passiert mit der Körperschaftssteuer (Konto 2200+2208)? Wird die KST nicht hinzugerechnet? bzw. erkennt das FA diese über die KST1/Anlage GK Erklärung?

  5. kleineres Thema: ich vermute einzelne SKR03 Konten sind in der Eingabe zusammengefasst, oder? (bspw. 4360 & 4390)

Danke schön :slight_smile:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Vorweg möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Software ausschließlich das amtliche E-Bilanz-Formular der Finanzverwaltung abbildet. Alle Felder und Auswahlmöglichkeiten, die Sie sehen, sind fachlich vorgegeben und basieren auf den gesetzlichen Anforderungen.

Gerne erläutern wir Ihnen die Hintergründe zu Ihren Punkten:


1) Ergebnisverwendung
Die Option „Ergebnisverwendung?“ ist dann zu wählen, wenn z. B. bei einer UG 25 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage eingestellt wurden oder eine Gewinnausschüttung erfolgte.
In diesem Fall wird zusätzlich das Formular „Ergebnisverwendung“ eingefügt, und in der Bilanz erscheint der Posten „Bilanzgewinn/-verlust“ anstelle des „Jahresüberschusses/-fehlbetrags“.
Je nach Ihrer konkreten Situation kann diese Option entsprechend aktiviert oder deaktiviert werden.


2) Vorjahreswerte
Korrekt: Die meisten Buchhaltungsprogramme enthalten in der Summen- und Saldenliste keinen Vorjahressaldo bzw. die benötigten Werte zum Eigenkapital. Dieser Wert muss daher manuell ergänzt werden, sofern keine automatische Übernahme aus einem Vorjahresvorgang erfolgt.


3) Anlagenspiegel & Kontensalden
Der Anlagenspiegel ist ein verpflichtender Bestandteil der steuerlichen E-Bilanz – unabhängig von Unternehmensgröße oder Bilanzierungsart.
Eine Abwahl ist nur dann zulässig, wenn kein Anlagevermögen in der Bilanz vorhanden ist.
→ Quelle: FAQ zur E-Bilanz-Taxonomie (Version 2025-01), S. 11

Die Übermittlung der Kontensalden ist derzeit noch freiwillig, wird jedoch ab dem kommenden Jahr verpflichtend.
→ Quelle: E-Bilanz: Übermittlung unverdichteter Kontennachweise ab 2025 | tax & bytes


4) Steuerliche Gewinnermittlung / Hinzurechnungen bei Kapitalgesellschaften
Diese erfolgt grundsätzlich außerbilanziell im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung – konkret in der Anlage GK, Abschnitt „Außerbilanzielle Korrekturen“.
Die E-Bilanz enthält hierfür keine separaten Felder.


5) Kontenzuordnung
Ein E-Bilanz-Feld kann mehrere Buchhaltungskonten umfassen.
Die offizielle Zuordnungstabelle für den SKR03 finden Sie hier:
DATEV-Kontenzuordnung E-Bilanz Kapitalgesellschaft (SKR 03)


Für weitere technische Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit über unseren Helpdesk zur Verfügung:

:backhand_index_pointing_right: https://ebilanzplus.de/help-desk

Freundliche Grüße
Ihr eBilanz+ Team

prima - vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung!