Hallo eBilanz+,
danke für Eure gute Software. Wir werden demnächst unsere Bilanzmeldung für unsere Kleinst-GmbH selbst machen.
Folgende Fragen zur Handhabung in eBilanz+:
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Was hat es mit der Frage zur Ergebnisverwendung auf sich (JÜ- vs Bilanzausweisung)? Wir werden den Gewinn in der GmbH belassen. Beim JÜ-Verfahren hätten wir einfach u.a. die GuV Salden eingetragen und im Folgejahr dann bei uns den Gewinn umgebucht auf SRK03-Konto 0860. Wäre unser Vorgehen mit eBilanz+ “verträglich”? (bzw. was wäre der Vorteil einer Bilanzausweisung?)
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Beim Betriebsvermögensvergleich würden wir noch Kapitalzuführungen bzw. Eigenkapital des Vorjahres eintragen - das wird (zumindest beim ersten upload) nicht automatisch aus der Saldeneingabe gefüllt. Haben wir so das richtig verstanden bzw. gibt es da noch was zu beachten?
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Gibt es einen Grund warum nach Auswahl der Kleinst-Kapitalgesellschaft in den Anfangseinstellungen standardmäßig “Anlagenspiegel” & “Kontensalden” bei den Bestandteilen mit ausgewählt ist? Notwendig für das FA wäre es mE ja nicht.
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Gewerbesteuer (Konto 4320) & beschränkt abziehbare Betriebsausgaben (4650/4654) werden ja auf den handelsrechtlichen Gewinn durch eBilanz+ hinzugerechnet. Kurze Verständnisfrage: Was passiert mit der Körperschaftssteuer (Konto 2200+2208)? Wird die KST nicht hinzugerechnet? bzw. erkennt das FA diese über die KST1/Anlage GK Erklärung?
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kleineres Thema: ich vermute einzelne SKR03 Konten sind in der Eingabe zusammengefasst, oder? (bspw. 4360 & 4390)
Danke schön ![]()