Hallo,
für einen in 2017 gebildeten Investitionsabzugsbetrag habe ich in 2021 eine Hinzurechung vorgenommen. In der Rubrik Steuerl. Gewinnermittlung reicht es nur bis zur Position „Hinzurechnung im dritten Jahr nach der Inanspruchnahme“.
Es wurde die Frist für Investitionsabzugsbeträge, deren dreijährige Investitionsfrist im Jahr 2020 ausläuft, um ein Jahr auf vier Jahre verlängert (Zweite Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.6.2020).
Wo gebe ich also die Hinzurechnung für das 4. Jahr ein?
Und es wurde nochmalsverläbngert! Also das Feld für das 5. Jahr fehlt auch.
VG