Entnahmen / Einlagen im steuerlichen Betriebsvermögensvergleich

Hallo,

unsere kleine in 2023 gegründete GmbH hat im Gründungsjahr einen kleinen Verlust gemacht. Sagen wir 1000 EUR. In 2024 wurde ein Gewinn gemacht. Sagen wir 3000 EUR.

Wird buchen nach SKR 04 und verwenden Kontolino.

Der Verlust steht Anfang 2025 im Konto 2978 „Verlustvortrag vor Verwendung“.
Der Gewinn steht im Konto 2970 „Gewinnvortrag vor Verwendung“.

Also
2978 = 1000 EUR
2970 = 3000 EUR

Ich will nun erreichen, daß der Verlust auf 0 geht, also habe ich 1000 EUR von 2970 an 2978 gebucht - respektive ich werde es buchen, wenn der Abschluss 2024 gemacht wurde.

Nun sind
2978 = 0 EUR
2970 = 2000 EUR

Nun wollte ich probeweise sehen, wie das in der E-Bilanz aussieht und habe den Export aus Kontolino gemacht und das in EBilanzPlus importiert. Da wundert mich nun, daß im Betriebsvermögensvergleich unter „Eigenkapital zum Ende des vorherigen Wirtschaftsjahres (inkl. Kapitalanpassung)“ folgendes erscheint:

Entnahmen / Ausschüttungen im laufenden Wirtschaftsjahr: 1000 EUR
Einlagen / Kapitalzuführungen im laufenden Wirtschaftsjahr: 1000 EUR

Ist das so richtig? Zählt die Umbuchung des Gewinns gegen den Verlust als Entnahme und Einlage?

Klar, das gleicht sich aus und hat keinen Effekt auf den Jahresüberschuss, aber ich würde es gerne verstehen.

Die beiden Zeilen werden gefüllt, weil Kontolino im Export folgendes erzeugt:

„de-gaap-ci_BVV.profitLoss.withdrawalDistrib“;1000,00
„de-gaap-ci_BVV.profitLoss.contribution“;1000,00

Ist das so richtig?

Eigentlich sind doch Entnahmen/Einlagen Beträge, die von den Gesellschaftern kommen oder entnommen werden, was hier nicht der Fall war.

Hallo,

da wir keine Steuerberater sind, dürfen wir leider zu den inhaltlichen Annahmen und der konkreten Verbuchung dieser Geschäftsvorfälle keine Aussagen treffen. Allerdings stimmen wir zu, dass die Felder in diesem Fall nicht befüllt sein sollten. Da die Werte aus dem Export von Kontolino! stammen, empfehlen wir, sich direkt an Kontolino! zu wenden, um die korrekte Darstellung in der E-Bilanz zu klären.

Viele Grüße
Ihr Team von eBilanz+